Ausbildung

Berufs-Infos

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
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Ausbildungsvergütung im Handwerk Sanitär, Heizung, Klima

Die Ausbildungsvergütung für das Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerk beträgt ab 01.03.2023

im 1. Ausbildungsjahr 780,00 Euro monatlich brutto
im 2. Ausbildungsjahr 806,00 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 901,00 Euro monatlich brutto
im 4. Ausbildungsjahr 958,00 Euro monatlich brutto

 

Lehrvertrag online - schnell und bequem

Der Online-Lehrvertrag unterstützt Sie dabei, Lehrverträge schneller und bequemer auszufertigen.

Wie? Sie füllen die Felder zu den Betriebs- und Lehrlingsdaten sowie zur Berufsbezeichnung aus. Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden automatisch auf der Übersicht „Vergütung/Urlaub“ nach den derzeit bekannten Informationen voreingestellt.

Zuletzt drucken Sie alle Ausfertigungen des Lehrvertrags aus. Sie ergänzen die einzelnen Vertragsausfertigungen und den Antrag auf Eintragung um die Unterschriften. Alle Vertragsausfertigungen reichen Sie nebst evtl. beizufügender Anlagen wie gewohnt bei der Ausbildungsabteilung der Kreishandwerkerschaft in Rheine ein.

Die von Ihnen erfassten Daten werden an die Handwerkskammer Münster übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann.

Hier geht es zum Online-Lehrvertrag.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist fester und verbindlicher Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung und findet in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, bei der Handwerkskammer oder in den Einrichtungen der Fachverbände statt.

Die Auszubildenden erhalten über die Ausbildungsbetrieb von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die Einladung zur ÜLU mit detaillierten Informationen.

Folgende ÜLU-Lehrgänge werden für das Sanitärhandwerk verbindlich durchgeführt:
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH1, G-IH2, G-IH3, IH1, IH2, IH3, IH4, IH5, IH6, IH8

Die gültigen Unterweisungspläne sind auf der Seite des HPI abrufbar.

 

TOP Ausbildungsbetrieb

Sie tun Gutes in der Ausbildung. Zeigen Sie es.

Wenn Sie als Innungsfachbetrieb auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sind, in den letzten zwei Jahren erfolgreich ausgebildet haben und Ihre Auszubildenden an allen vorgesehenen Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilgenommen haben; dann sind Sie ein Top Ausbildungsbetrieb.

Zeigen Sie es Ihren Kunden und Mitarbeitern mit einer gerahmten Urkunde in Ihren Geschäfts- oder Ladenräumen und mit Aufklebern auf Ihren Firmenfahrzeugen, Schaufenstern oder Eingangstüren. Fordern Sie Urkunde und fünf Aufkleber zu einer Schutzgebühr in Höhe von 10 € an beim Innungsservice.

für den Kreis Warendorf »