Persönliche Haftung bei Regressanspruch der Berufsgenossenschaft bei Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften

In unserer Veranstaltung am

Donnerstag, 30. September 2021, 18:00 Uhr
im Hause der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57, 59269 Beckum – Gebäude A, Raum 126 (Veranstaltungsraum)

geht es genau um diesen Regressanspruch und was Handwerksbetriebe unternehmen können um sich vor solchen Ansprüchen wirksam zu schützen.

Wir konnten für dieses praxisrelevante Thema die Wengenstein® Rechtsanwälte als Referenten gewinnen, den Vortrag haben diese bereits in zahlreichen anderen Innungen gehalten, ebenso haben diese in den vergangenen Jahren Regressfälle von Handwerksunternehmen betreut, begleitet und die Unternehmer

Auf der Veranstaltung werden folgende Fragen erörtert:

  • Verschuldensgrade im Zivilrecht – insb. Einordnung der wissentlichen Pflichtverletzungen
  • Persönliche Inanspruchnahme durch die Berufsgenossenschaft anhand von konkreten Praxisbeispielen
  • Fallbeispiel – Zivilrechtliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers und strafrechtliche Ermittlungen
  • Lösungs- und Präventionsstrategien (u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung, Dokumentation)
  • Verhalten- und Schadenbearbeitung des Betriebshaftpflichtversicherers (konkrete Praxisbeispiele)
  • Darstellung der neuralgischen und entscheidenden Klauseln in der Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme formlos per Mail an innungen-waf@kh-st-waf.de mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmerzahl auf 35 Personen begrenzt ist, so dass die Anmeldungen in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt werden.

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